Erläuterungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Jahresauswertungen

Jedem Betreiber bleibt es überlassen, die Jahresauswertung analog oder digital zu erstellen

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat diese Internetportal entwickelt, um die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen bei der Erstellung der Jahresauswertungen zu unterstützen. Die Betreiber haben so die Möglichkeit, die erforderlichen Daten elektronisch zu erfassen und dem LLUR zu übermitteln. Der Vorteil in der Nutzung des Internetportals liegt zum einen darin, dass in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anlagentyp die erforderlichen Inhalte in entsprechenden Eingabemasken zusammengestellt werden. Zum anderen erfolgt nach Abschluss der Eingabe eine erste Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit der eingegebenen Daten.

Die Nutzung des Internetportals erfolgt auf freiwilliger Basis. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Hinweise zu den einzelnen Tabellen der Jahresauswertung. .



Input in die Anlage

Eingangsdatum, Masse (t), Abfallschlüssel, Bezeichnung und Herkunft der angenommenen Abfälle. Für Abfälle aus Schleswig-Holstein ist Schleswig-Holstein einzutragen, für Abfälle, die außerhalb Schleswig-Holsteins angefallen sind, ist das Bundesland bzw. der Staat anzugeben.

Abfallentsorger haben gemäß §49 KrWG ein Register zu führen.Näheres regelt die Nachweisverordnung (§§23 bis 25)

Ungeachtet, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt, haben Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, welche Abfälle in einem Verfahren nach Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG entsorgen, ein Register zu führen, in dem u. a. Menge, Art und Herkunft zu dokumentieren sind. Ferner haben Entsorgungsfachbetriebe gemäß EfbV § 5 (1) Nr. 1 Art, Menge und die Herkunft zu dokumentieren. Kann die Herkunft der Abfälle/Stoffe nicht konkret einem Bundesland oder einem Staat zugeordnet werden, ist auch eine Zuordnung durch den Betreiber der Abfallentsorgungsanlage zulässig (Expertenschätzung).

Hinsichtlich des Anlageninputs stellt die gewichtsmäßige Erfassung der Abfälle in t grundsätzlich den Stand der Technik dar. Insbesondere bei Anlieferungen geringer Mengen ist es jedoch zulässig, den Output, der in der Regel bei der Entsorgungsanlage verwogen wird, gleich dem Input zu setzen. Darüber hinaus ist die Erfassung in m³ oder Stück möglich, wenn in der Jahresübersicht ein Umrechnungsfaktor auf t angegeben und eine entsprechende Umrechnung vorgenommen wird.

Sonderfälle: Bei Elektroaltgeräten, Altfahrzeugen, Altreifen bitte zusätzlich zur Masse eine Stückzahl im Feld "Spezifikation" eingeben .
Bei einigen Abfällen ist die zusätzliche Angabe einer Spezifikation erforderlich. Die Abfälle, die einer weitergehenden Spezifikation bedürfen, sind in dem Dokument Spezifizierung von Abfällen zusammengestellt.



Output aus der Anlage

Ausgangsdatum, Masse (Mg), Abfallschlüssel, Bezeichnung und Verbleib aller entsorgten Abfälle und Stoffe. Für Abfälle und Stoffe, die in Schleswig-Holstein entsorgt werden, ist der Verbleib Schleswig-Holstein, für Abfälle und Stoffe, die außerhalb Schleswig-Holsteins entsorgt werden, sind das Bundesland bzw. der Staat anzugeben. Hinsichtlich der Entsorgung ist anzugeben, ob die Abfälle verwertet (R-Verfahren) oder beseitigt (D-Verfahren) werden. Das Entsorgungsverfahren (R- oder D-Verfahren) ist zu benennen.

Bezüglich der Verbleibsangaben und der Erfassung der Massen sind die Ausführungen unter Input in die Anlage analog anzuwenden.

Sonderfälle: Bei einigen Abfällen wie z. B. Papier und Pappe, Glas sollte zusätzlich zur Bezeichnung die Angabe der Sorte/Qualität angegeben werden. Die Abfälle, die einer weitergehenden Spezifikation bedürfen, sind in dem Dokument Spezifizierung von Abfällen zusammengestellt.



Verblei der erzeugten Komposte, Gärreste und Stoffe

Angaben über den Verbleib der erzeugten Komposte,Gärreste und Stoffe. Hierbei sind die genaue Bezeichnung des z.B. erzeugten Kompostes und das Einsatzgebiet (z. B. Land-,Forstwirtschaft und Gartenbau) mit den jeweils dazugehörigen Massenangaben aufzulisten.

Für Kompostierungsanlagen ergeben sich die Anforderungen für diesen Punkt der Anordnungen grundsätzlich aus dem §11 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Abweichend von den dort in den Ziffern 1 bis 11 genannten Vorgaben werden in den jeweiligen Anordnungen insbesondere die Angabe des Einsatzgebietes und des Anwendungsbereiches gefordert. Können die Angaben bezüglich Einsatzgebiet und Anwendungsbereich nicht präzise im Betriebstagebuch erfasst werden, ist auch hier eine Abschätzung durch den Betreiber der Abfallentsorgungsanlage zulässig (Expertenschätzung).



Lagerbestand

Lagerbestand am Jahresanfang und Jahresende. Hierbei die Abfallarten bitte nach Abfallschlüsseln massenmäßig (in Mg) auflisten. Der Lagerbestand des Vorjahres wird im Portal automatisch angezeigt.

Die Angabe des Lagerbestandes am Jahresanfang und am Jahresende ist erforderlich, um den Jahresdurchsatz einer Anlage ermitteln zu können.



Annahmeerklärungen, Entsorgungsbestätigungen und Nachweisbücher

Annahmeerklärungen, Entsorgungsbestätigungen und Nachweisbücher gemäß den geltenden Verordnungen.

Die Dokumentationspflichten für gefährliche Abfälle ergeben sich aus der Nachweisverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Dort sind auch die konkreten Inhalte definiert. Die Angaben zu diesem Anordnungspunkt bedürfen keiner Auswertung in den Jahresübersichten.



Kontrolluntersuchungen

Ergebnisse von stoff- und anlagenbezogenen Eigen- und Fremdkontrolluntersuchungen, einschließlich Funktionskontrollen

Die erforderlichen stoffbezogenen Kontrolluntersuchungen ergeben sich zum einen aus den Genehmigungsbescheiden, zum anderen aus den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Ergebnisse der im Berichtsjahr durchgeführten stoff- und anlagenbezogenen Kontrolluntersuchungen sind in der Jahres-übersicht zusammengefasst textlich darzustellen. Der Anlagenbetreiber hat dabei die Ergebnisse zu bewerten. Neben der textlichen Zusammenfassung sind die Ergebnisse der durchgeführten Analysen und Untersuchungen zusammen mit der Jahresübersicht vorzulegen.

Unter dem Punkt anlagenbezogene Kontrolluntersuchungen ist eine Zusammenfassung von Untersuchungsergebnissen sowie eine Aussage über den Anlagenzustand zu liefern.



Besondere Vorkommnisse

besondere Vorkommnisse, vor allem Betriebsstörungen einschließlich der möglichen Ursachen und erfolgter Abhilfemaßnahmen.

Hier sind nur solche Vorkommnisse bzw. Betriebsstörungen zu nennen, die emissionsrelevante Auswirkungen hervorgerufen haben.



Betriebs- und Stillstandszeiten

Betriebs- / Stillstandszeiten der Anlage

Je nach Art des Betriebes (kontinuierlich bzw. diskontinuierlich) sind unterschiedliche Angaben zu liefern. Bei kontinuierlichem Betrieb sind die Revisionszeiten sowie die Ausfallzeiten aufgrund von Betriebstörungen aufzulisten. Bei diskontinuierlichem Betrieb einer Anlage sind die Betriebszeiten (Datumsangaben) anzugeben.



Zusatzinformationen für Deponien

Für Deponien gelten grundsätzlich die Anforderungen der Deponieverordnung, die in § 10 Abs. 1 DepV die inhaltlichen Anforderungen an die Jahrsübersichten festlegt. Daher haben Deponien keine nachträgliche Anordnung erhalten. Die aufgeführten Erläuterungen zu den inhaltlichen Anforderungen sind auch bei der Führung des Betriebstagebuches und der Erstellung der Jahresübersichten sinngemäß zu berücksichtigen.

Abfälle, die auf Deponien zum Beispiel in Baumaßnahmen verwertet werden, sind sowohl in der Maske "angenommene Abfälle" als auch in der Maske "Verbleib der Abfälle" zu erfassen. In der Maske "angenommene Abfälle" sind diese Abfälle, sofern möglich, in der Spalte "Bemerkung" zu Kennzeichnen (z. B. Ersatzbaustoff). In der Maske "Verbleib der Abfälle" ist in der Spalte Bemerkung der Verwendungszweck (z. B. Gasdränschicht) anzugeben. Die Angabe "Verbleib" ( Bundesland bzw. Staat) ist in dieser Maske nicht erforderlich.

Im Zuge der Vereinheitlichung der Jahresübersichten hat das LLUR eine Tabelle erarbeitet, in der sowohl zur Energiegewinnung als auch Daten gemäß Deponieverordnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Deponieklasse (DK 0, DK I, DK II, DK III) eingetragen werden sollen.



Zusatzinformationen für Biogasanlagen/Verbrennungsanlagen

Neben den aufgeführten Angaben sind bei Biogasanlagen und Verbrennungsanlagen zusätzliche Angaben insbesondere im Hinblick auf Energiegewinnung und -nutzung zu machen. .



Zusatzinformationen Kompostierungsanlagen / Mechanische Bodenbehandlung (Erdenwerke)

Bei Kompostierungsanlagen und Anlagen zur mechanischen Bodenbehandlung (Erdenwerke) besteht die Möglichkeit, Stoffe, die im Rahmen des Anlagenbetriebs zugekauft und bei der Abfallbehandlung eingesetzt wurden, in der Maske "Angenommene Produkte" einzutragen. Ein Beispiel hierfür ist die Zugabe von Torf, Boden, Spänen bei der Herstellung von Substraten.


Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein