Auswahl des zutreffenden Abfallschlüssels
Erläuterungen zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallschlüsseln gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV)
Häufig bereitet die Zuordnung von Abfällen zu einem Abfallschlüssel Probleme. In den folgenden Ausführungen finden Sie Hilfestellungen, was in bestimmten Fällen zu beachten ist. Die Erläuterungen beschränken sich zunächst auf Abfälle aus Sortieranlagen sowie Abfälle aus der Schadstoffsammlung.
- Zuordnung von Abfälle aus der Sortierung
Hier finden Sie Erläuterungen zur Einstufung von Abfällen aus Sortieranlagen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Abfallschlüssel der Gruppe 1912 der AVV.
- Zuordnung von Abfällen aus der Schadstoffsammlung
Hier ist zusammengestellt, welche Abfallschlüssel für die Einstufung von Abfällen aus der Schadstoffsammlung verwendet werden können.
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Zuordnung von Abfällen aus der Sortierung
Zuordnung von Abfällen zu einem Abfallschlüssel des Kapitels 19 und hier der Gruppe 1912
Hinsichtlich der Zuordnung von Abfällen zu einem Abfallschlüssel des Kapitels 19 und hier der Gruppe 1912 ist wie folgt zu verfahren:
Gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Abfälle in erster Linie entsprechend ihrer Herkunft einem Abfallschlüssel zuzuordnen. Näheres regelt die Abfallverzeichnisverordnung in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses.
In der Gruppe 1912 werden Abfälle aus der mech. Behandlung von Abfällen zusammengefasst. Zu beachten ist allerdings, dass die Bezeichnung der Gruppe 1912 den Zusatz a. n. g. (anderswo nicht genannt) enthält. Dies bedeutet, dass zunächst zu prüfen ist, ob in den Kapiteln 15 bis 17 oder 20 ein geeigneter Abfallschlüssel vorhanden ist.
Die Abfallschlüssel der Gruppe 1912 sind daher in der Regel für die Materialien zu verwenden, die im Zuge einer Behandlung als "Abfall" anfallen. So ist z. B. der Feinanteil, der beim Brechen und Klassieren von mineralischen Abfällen anfällt, dem AS 19 12 09 (Mineralien) zuzuordnen. Das gebrochene Recyclingmaterial (z. B. Bauschutt, Straßenaufbruch, Gleisschotter) behält seinen Abfallschlüssel (170107, 170302, 170508). Ein weiteres Beispiel sind die Reste, die im Zuge der Sortierung von gewerblichen Siedlungsabfällen oder gemischten Bau- und Abbruchabfällen anfallen. Hier handelt es sich um den sog. "Bandüberlauf", der dem Abfallschlüssel 191212 zuzuordnen ist.
Nachfolgend werden einige Beispiele zur Verwendung eines Abfallschlüssels der Gruppe 1912 gegeben:
- Im Zuge der Sortierung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AS 170904) aussortierte Hölzer sind unter Zugrundelegung des Anhangs III der AltholzV in der Regel dem Abfallschlüssel 170201 zuzuordnen. Für Hölzer aus dem Außenbereich bzw. Garten- und Landschaftsbau sowie Hölzer, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, ist der AS 170204* zu verwenden. Eine Ausnahme bilden Kabeltrommeln. Diese sind dem AS 150110* zuzuordnen. Für ggf. enthaltene Möbel ist der AS 200138 einschlägig. Analog sind aussortierte Kunststoffe dem Abfallschlüssel 170203 und Metalle einem Abfall-schlüssel der Gruppe 1704 zuzuordnen.
- Im Zuge der Sortierung von DSD-Abfällen aussortierte Abfälle stellen Verpackungsabfälle dar. Für diese sind die Abfallschlüssel der Gruppe 1501 einschlägig.
- Im Zuge der Sortierung von Gewerbeabfällen (AS 150106 bzw. 200301) können Abfälle anfallen, die verschiedenen Verwendungszwecken dienten. Dies gilt z. B. für Althölzer, die sich unter Zugrundelegung des Anhangs III der AltholzV nicht ausschließlich einem Abfallschlüssel zuordnen lassen. Daher ist der Holz-Output aus einer Gewerbeabfallsortieranlage in der Regel dem AS 191207 zuzuordnen. Ggf. enthaltene Hölzer, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch solche verunreinigt sind, sind unter dem AS 191206* bzw. 170104* der weiteren Entsorgung zuzuführen. Analog ist mit den Fraktionen Papier, Pappe und Kunststoff, Metalle zu verfahren, d. h. hier ist für den Output der jeweilige Abfallschlüssel der Gruppe 1912 zu verwenden.
- Altholzaufbereitungsanlagen Der Output aus Altholzaufbereitungsanlagen ist dem AS 191207 zuzuordnen, wenn Hölzer aus unterschiedlichen Herkunftsbereichen und verschiedenen Verwendungszwecken (z. B. AS 150103, AS 170201, AS 200138) zerkleinert und einer Entsorgungsanlage an-gedient werden. Werden Hölzer getrennt gehalten (z. B. Verpackungen, AS 150103) und zerkleinert oder sind nur Althölzer eines Herkunftsbereiches zur Zerkleinerung zugelassen (z. B. Bau- und Abbruchhölzer, AS 170201), bleibt der Abfallschlüssel im Output unverändert. Diese Regelung gilt analog für die Zerkleinerung von Hölzern, die gefährliche Stoffe enthalten (AS 170204* bzw. 191206*).
Zuordnung von Abfällen aus der Schadstoffsammlung
Abfälle, die im Zuge der Schadstoffsammlung angenommen oder eingesammelt werden, sind einem der nachfolgend genannten Abfallschlüssel zuzuordnen:
Abfallart | Abfallschlüssel |
---|---|
Asbestabfälle | 17 06 05* |
Spraydosen | 16 05 04* |
Spraydosen (PU-Schäume) | 16 05 04* |
Autobatterien | 16 06 01* 20 01 33* |
NC-Akkumulatoren | 20 01 33* |
Trockenbatterien | 20 01 34 |
Quecksilberabfälle | 20 01 21* |
Quecksilberbruch | 20 01 21* |
Leuchtstoffröhren | 20 01 21* |
Feuerlöscher | 16 05 05 |
Feuerlöscher (Halon) | 16 05 04* |
Feinchemikalien, anorg. | 16 05 07* |
Säuren, Haushaltsreiniger u. Beizen sauer; anorganisch | 20 01 14* |
Laugen, Haushaltsreiniger basisch; fest | 20 01 15* |
Laugen, Haushaltsreiniger u. Beizen basisch; flüssig | 20 01 15* |
Feinchemikalien (Haushaltsreiniger, chlorhaltig) | 20 01 29* |
Fotofixierer | 20 01 17* |
Fotoentwickler | 20 01 17* |
Pflanzenschutzmittel, fest | 20 01 19* |
Pflanzenschutzmittel, flüssig | 20 01 19* |
Holzschutzmittel, flüssig | 20 01 19* |
Phosphide | 16 05 07* |
Chlorate | 16 05 07* |
Aluminium- u. Calciumcarbid | 16 05 07* |
PCB-haltige Betriebsmittel | 16 02 10* 16 02 15* |
Altöl | 20 01 26* bzw. AS gem. AltölV |
Bitumen | 20 01 28 |
Lösemittel | 20 01 13* |
Altfarben, nicht ausgehärtet | 20 01 27* |
Wandfarben | 20 01 28 |
Leim u. Klebemittel | 20 01 27* |
Feinchemikalien, organisch | 16 05 08* |
Feinchemikalien (Härter) | 16 05 08* |
Feinchemikalien (Abbeizer) | 20 01 13* 20 01 15* |
vorgemischte Abfälle | 20 01 28 |
Medikamente | 20 01 32 |
Radiatoren | 20 01 35* |
Elektronikschrott | 20 01 35* |
Feste, fett- u. ölverschmutzte Betriebsmittel | 15 02 02* |
Ölfilter | 15 02 02* |
Leeremballagen, Metall | 15 01 10* |
Leeremballagen, Kunststoff | 15 01 10* |
Bremsflüssigkeit | 16 01 13* |
Kühlflüssigkeit | 16 01 14* |
Spritzen/Kanülen | 18 01 01 18 01 03* |