Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie verpflichtet uns, Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Unter anderem informieren wir Sie ausführlich über Ihre Rechte als „Betroffene“, deren personenbezogene Daten wir verarbeiten.
Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben und wie wir sie verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: 0431/988-0
E-Mail: poststelle@mekun.landsh.de
Beim Aufruf unserer Website werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Es werden Ihr Vor- und Nachname, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sowie ggfls. weitere von Ihnen übermittelte zusätzliche Angaben (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis) erfasst und verarbeitet. Die rechtliche Grundlage zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich dabei aus Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 11 FFH-RL und § 2 Absatz 2 BNatSchG, § 2 Absatz 1 Nummer 1 LNatSchG und § 1 Nummer 11 NatSchZVO.
Es werden Ihr Vor- und Nachname, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sowie ggfls. weitere von Ihnen übermittelte zusätzliche Angaben (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis) erfasst und verarbeitet. Die rechtliche Grundlage zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich dabei aus Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 11 FFH-RL und § 2 Absatz 2 BNatSchG, § 2 Absatz 1 Nummer 1 LNatSchG und § 1 Nummer 11 NatSchZVO.
Die Daten, die wir bei Registrieren bzw. Anmelden erheben, sowie u.U. von Ihnen im Zuge der Meldung eines Wolfshinweises unter WolfsmeldungenSH hochgeladene Bild, Film- und Audiodateien werden in einer Datenbank im RZ² bei dataport gespeichert.
Ihre bei WolfsmeldungenSH erhobenen personenbezogenen Daten werden genutzt um ggf. erforderliche Nachfragen zu von Ihnen gemeldeten Wolfshinweisen stellen zu können.
Gemäß Art. 11 der FFH-RL ist Schleswig-Holstein verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes in Form eines robusten Monitorings zu überwachen. Das Wolfsmonitoring erfolgt in Deutschland nach bundesweit einheitlichen Standards. In den einzelnen Bundesländern müssen alle eingehenden Wolfshinweise und Nachweise in digitalen Datenbanken archiviert werden. Für Schleswig-Holstein ergibt sich die konkrete Zuständigkeit des MEKUN dabei aus Artikel 11 FFH-RL i. V. m. § 2 Absatz 2 BNatSchG, § 2 Absatz 1 Nummer 1 LNatSchG und § 1 Nummer 11 NatSchZVO.
Wir nutzen Ihre Daten nicht:
Außer:
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt
u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen
Aufgaben noch benötigt werden.
Ihr Löschungsauftrag wird grundsätzlich unverzüglich ausgeführt.
Ihre Daten werden nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Sind diese Daten aufgrund gesetzlicher
Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht. Für Daten die gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
verarbeitet werden, können auf Aufgrund von gesetzlichen Dokumentationspflichten auch längere Speicherzeiträume
vorgegeben sein (in der Regel betragen hier die Aufbewahrungspflichten zwei bis zehn Jahre).
Ausnahme:
Ist die Benutzerkennung mit vorhandenen Meldungen und/oder hochgeladenen Dateien verknüpft, so gilt für die in den
einzelnen Meldeereignissen erfassten personenbezogenen Daten die Frist mit Ereignisbezug.
Bei Anwendung der Frist mit Ereignisbezug erfolgt die Löschung der von Ihnen mitgeteilten Daten
mit Personenbezug spätestens 7 Jahre nach Meldezeitpunkt.
Begründung:
Daten, die für den FFH-Monitoringbericht (alle 6 Jahre) verwendet werden, können frühestens 6,5 Jahre nach
Meldezeitpunkt gelöscht werden.
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang
nachgekommen sind, können Sie bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
In Schleswig-Holstein ist die Datenschutzaufsichtsbehörde die
Datenschutzbeauftragte/r
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holsteins
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: 0431 988-7051
E-Mail: Datenschutz@mekun.landsh.de
Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften
über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren Dienstleistern beachtet werden.
Bei der Weiterentwicklung der Fachanwendung und der Implementierung neuer Technologien können auch
Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese
Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.
Stand: 17.03.2023