Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für „Wolfsmeldungen SH“: https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/wolfsmeldungen/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 01.04.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website/mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Feststellungen teilweise vereinbar. Die Verbesserung der Zugänglichkeit und die Beseitigung der Barrieren sind weiterhin geplant.

Nicht barrierefreie Bereiche

  • Erläuterungen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache sind nicht verfügbar.
  • Die Anwendung ist nur teilweise mobil optimiert.
  • Die Hauptsprache ist nicht angegeben.
  • Die Elemente haben nur teilweise die notwendigen Informationen zu Name, Rolle, Wert und Zustand.
  • Nicht alle Bedienelemente und Grafiken haben Alternativtexte.
  • In der Anwendung fehlt zum Teil eine auch technisch ermittelbare, hierarchische Gliederung der Seiten und Inhalte mit Überschriften bzw. Absatz-Elementen.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer klar erkennbar bzw. weisen entsprechende Hervorhebungen in Formularelementen ein zu geringes Kontrastverhältnis auf.
  • Nicht alle Bestandteile der Anwendung unterstützen 200%-igen Zoom.
  • Schaltflächen und Link-Elemente sind nicht vollständig per Tastatur erreichbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.04.2023 erstellt und zuletzt am 01.04.2023 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich bei uns per Post oder E-Mail melden:

Ministerium für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
E-Mail: barrierefreiheit@mekun.landsh.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de