Aktuelles

Klicken Sie >> hier << für aktuelle Informationen rund um das Thema landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein. In dieser Rubrik finden Sie Ankündigungen, z.B. zur Veröffentlichung aktualisierter Versionsstände zu den für die Kartierung relevanten Fachgrundlagen, Aktualisierung von Datensätzen, Informationen zum Kartierfortschritt, zu aktuell in Kartierung befindlichen Gebietskulissen, aber auch Bekanntgaben zu ggf. vorliegenden Störungen sowie der Behebung ebensolcher.

Biotopkartierung Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Ein erster landesweiter Kartierdurchgang erfolgte in den Jahren 1978 bis 1993.
Von 2014 bis 2020 wurde ein erneuter Kartierdurchgang durchgeführt, welcher außerdem um Daten aus externen Kartierprojekten ergänzt wurde. Im Rahmen der Kartierungen wurden die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG), zusammengefasst bezeichnet als „Wertbiotope“, erfasst.

Seit 2022 findet eine sukzessive Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) statt. Diese umfasst sowohl die Überprüfung und Aktualisierung der 2014 bis 2020 erfassten Wertbiotope als auch die Identifikation und Erfassung bislang nicht erfasster Wertbiotope. Der vorliegende Datensatz wird, darauf basierend, in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Der Stand der dargestellten Geodaten entspricht dem aktuellen Versionsstand der Download-Version im Open Data-Portal (siehe jeweilige Readme-Datei).

Hinweis: Geodaten zu maritimen Biotopen sind, soweit vorliegend, in den Hauptdatensatz zur landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 integriert. Abweichend davon liegen die FFH-Lebensraumtypen 1110 („Überspülte Sandbänke“) und 1170 („Riffe“) im entsprechend benannten eigenständigen Datensatz vor. Die Zuständigkeit der Maritimen Daten obliegt der Abteilung 4 des LfU.

Register der gesetzlich geschützten Biotope

Im Register der gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 7 BNatSchG werden alle gesetzlich geschützten Biotope aufgenommen, die vom Landesamt für Umwelt als Obere Naturschutzbehörde erfasst werden. Das Register wird laufend gepflegt und erweitert.
Der Auftrag aus § 30 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 21 Abs. 8 Nr. 2 LNatSchG einer örtlichen Bekanntmachung der flächenscharf registrierten Biotope wird anhand dieses Portals erfüllt.

Das Register der gesetzlich geschützten Biotope wurde, mit Ausnahme der Knicks, in die Ergebnisse der aktuellen Biotopkartierung integriert und damit aufgelöst. Registrierte gesetzlich geschützte Biotope sind in den Ergebnissen der aktuellen Biotopkartierung recherchierbar und werden auch zukünftig darin ergänzt. Die gesetzlich geschützten Knicks und Feldhecken werden derzeit mit der auf Fernerkundung basierenden Knick-Erfassung abgeglichen und ggf. übernommen.

Kontakt

bei fachlich-inhaltlichen Fragestellungen:
Biotopkartierung@lfu.landsh.de

bei technischen Fragestellungen und Problemen:
Biotopkartierung.Techniksupport@lfu.landsh.de

Bitte beachten Sie auch unsere Bedienungshinweise.

Wichtige Hinweise:

  • Nach § 49 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz vom 24.02.2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.04.2016 (GVOBl. Schl.-H. 23.06.2016 Ausgabe 7, S. 162) dürfen Beauftragte und Bedienstete der Naturschutzbehörden Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung auch Bestandserhebungen und ähnliche Arbeiten vornehmen. Die Aufnahme dieser Arbeiten wird hiermit rechtzeitig angekündigt. Das Landesamt bittet um Verständnis dafür, dass eine individuelle Ankündigung nicht erfolgen kann, da die Kartierenden erst vor Ort entscheiden können, ob sie eine Fläche betreten müssen oder nicht.
  • Die Biotopkartierung wird durch Beauftragte des LfU durchgeführt, die zur Durchführung der Arbeiten Grundstücke betreten müssen. Diese können sich ausweisen. Welche Grundstücke von den Bestandserfassungen betroffen sind, ist von den Beauftragten vor Ort nach den örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.
  • Bei den im Biotopportal dargestellten Wertbiotopen handelt es sich um Nachweise innerhalb der Kartierkulisse, zum jeweiligen Kartierzeitpunkt. Unabhängig davon können in der Landschaft weitere Wertbiotope vorhanden sein, z.B. solche, die außerhalb der begutachteten Kartierkulisse liegen oder zwischenzeitlich neu entstanden sind.
  • Die Darstellung der kartierten Biotope ist maßstabsbedingt abstrahiert. Der gesetzliche Biotopschutz gilt unabhängig von der kartografischen Darstellung, entsprechend der realen Ausdehnung der Wertbiotope im Gelände.