62 6262 Anreise Anfahrt zum Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) Wir unterstützen Sie, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Bei der Zusammenstellung Ihrer persönlichen Fahrtroute mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft Ihnen: www.nah.sh Anfahrt mit Bus und Bahn Aus Richtung Kiel (Hauptbahnhof) erreichen Sie das BNUR mit den Buslinien 780 und 790 in ca. 25 Minuten. Haltestation ist Flintbek – Konrad-Zuse-Ring oder Langstücken, Flintbek (von hier ca. 15 Minuten Fußweg zum Bildungszentrum). Aus Richtung Neumünster erreichen Sie den Bahnhof Flintbek mit der Regionalbahn SH (DB Regio) in ca. 20 Minuten. Der Fußweg vom Bahnhof Flintbek zum BNUR beträgt ca. 30 Minuten. Die Buslinie 790 von der Haltestelle Flintbek Bahnhof/Freeweid bringt Sie direkt vom Bahnhof zur Haltestelle Langstücken, von dort aus sind es ca. 15 Minuten Fußweg. Sie haben die Möglichkeit, an einer Ladestation Ihr Fahrzeug aufzuladen, wenn Sie an einer Veranstaltung im BNUR teilnehmen. Sprechen Sie uns bitte an! Herausgeber: Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 | 24220 Flintbek Tel. 04347 704-780 | Fax 04347 704-790 info@bnur.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/bnur Redaktion: Nicole Rönnspieß, Ann Becker Gestaltung: ideefix, grafik, werbung, design, Aumühle Lektorat: Katrin Becker, textwerkstatt-ahrensburg.de Druck: Druckerei Ernst H. Nielsen, Flensburg Bildnachweise: ideefix S. 3 (3), 15, 17 (3), 18, 20 (2), 21, 22, 25, 26, 30, 31 (2), 33 (2), 36, 37, 38 (4), 39 (4), 40 (4), 41 (3), 42 (3), 43 (3), 44, 48, 49, 50 (4), 51 (4), 52 (4), 53 (4), 56; Brot für die Welt S. 3; istock S. 19, 22 (2), 29 (2); pixabay S. 23; shutterstock S. 30; Jolan Kieschke, Beate Zoellner S. 32 Alle anderen Fotos: Stefan Polte, foto- und grafikdesign, Noer Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.