Aktuelles
Klicken Sie >> hier << für aktuelle Informationen rund um das Thema landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein. In dieser Rubrik finden Sie Ankündigungen, z.B. zur Veröffentlichung aktualisierter Versionsstände zu den für die Kartierung relevanten Fachgrundlagen oder öffentliche Ankündigungen anstehender Kartierungen.
Biotopkartierung Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Ein erster landesweiter Kartierdurchgang erfolgte in den Jahren 1978 bis 1993.
Von 2014 bis 2020 wurde ein erneuter Kartierdurchgang durchgeführt. Im Rahmen der Kartierungen wurden die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG sowie die
Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG), zusammengefasst vereinfacht bezeichnet als „Wertbiotope“, erfasst.
Seit 2022 (FFH-Monitoring bereits seit 2021) findet eine sukzessive Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) statt. Diese umfasst sowohl die Überprüfung und Aktualisierung der 2014 bis 2020 erfassten Wertbiotope als auch die Identifikation und Erfassung bislang nicht erfasster Wertbiotope. Der vorliegende Datensatz wird, darauf basierend, in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Die im Biotopportal dargestellten Geometrien und auch separat herunterladbaren Geodaten enthalten neben den Ergebnissen der landesweiten Biotopkartierung und FFH-Monitoring des LfU auch eine Auswahl von Drittdaten anderer Herkünfte (z.B. Salzwiesenkartierung des Landesbetriebs für Küstenschutz und Nationalparkverwaltung LKN). Daten zu den durch Abt. 4 des LfU bzw. den LKN erfasste marinen Lebensraumtypen sind im Gesamtdatensatz nicht enthalten und können nur separat über den entsprechenden Download-Link heruntergeladen werden. Die Zuständigkeit der Daten obliegt der jeweiligen erfassenden Stelle (s. readme-Dateien zu den Download-Datensätzen).
Der Stand der im Biotopportal dargestellten Geodaten, entspricht dem jeweiligen Versionsstand der auf der Seite zum Download bereitgestellten Datensätze (s. jeweilige Readme-Datei). Bei den Sachdaten ergibt sich der Stand aus den Angaben in den Biotopbögen.
Register der gesetzlich geschützten Biotope
Im Register der gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 7 BNatSchG werden alle gesetzlich geschützten Biotope aufgenommen, die vom Landesamt für Umwelt als Obere Naturschutzbehörde erfasst werden. Das Register wird laufend gepflegt und erweitert.
Der Auftrag aus § 30 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 21 Abs. 8 Nr. 2 LNatSchG einer örtlichen Bekanntmachung der flächenscharf registrierten Biotope wird anhand dieses Portals erfüllt.
Das Register der gesetzlich geschützten Biotope wurde in die Ergebnisse der aktuellen Biotopkartierung integriert und damit aufgelöst. Registrierte gesetzlich geschützte Biotope sind in den Ergebnissen der aktuellen Biotopkartierung recherchierbar und werden auch zukünftig darin ergänzt.
Vorschlag zum Zitieren über das Biotopportal abgerufener Daten:
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (o. J.): Landesweite Biotopkartierung (BKSH) mit FFH-Gebietskartierung Schleswig-Holstein. Online unter www.schleswig-holstein.de/biotope. Zuletzt abgerufen [bzw. heruntergeladen] am [Datum]
Kontakt
bei fachlich-inhaltlichen Fragestellungen:
Biotopkartierung@lfu.landsh.de
bei technischen Fragestellungen und Problemen:
Biotopkartierung.Techniksupport@lfu.landsh.de
Bitte beachten Sie auch unsere Bedienungshinweise.
Wichtige Hinweise:
- Nach § 49 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz vom 24.02.2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.04.2016 (GVOBl. Schl.-H. 23.06.2016 Ausgabe 7, S. 162) dürfen Beauftragte und Bedienstete der Naturschutzbehörden Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung auch Bestandserhebungen und ähnliche Arbeiten vornehmen. Die Aufnahme dieser Arbeiten wird hiermit rechtzeitig angekündigt. Zusätzlich erfolgt i.d.R. eine zusätzliche Ankündigung der Arbeiten, z.B. über die Presse. Das Landesamt bittet um Verständnis dafür, dass eine individuelle Ankündigung nicht erfolgen kann, da die Kartierenden oftmals erst vor Ort entscheiden können, ob sie eine Fläche betreten müssen oder nicht.
- Die landesweite Biotopkartierung wird durch Beauftragte des LfU durchgeführt, die zur Durchführung der Arbeiten Grundstücke betreten müssen. Diese können sich ausweisen. Welche Grundstücke von den Bestandserfassungen betroffen sind, ist von den Beauftragten vor Ort nach den örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.
- Bei den im Biotopportal dargestellten Wertbiotopen handelt es sich um Nachweise innerhalb der Kartierkulisse, zum jeweiligen Kartierzeitpunkt, in einem bestimmten Kartiermaßstab. In der Landschaft können über die im Biotopportal dargestellten Elemente weitere Wertbiotope vorhanden sein, z.B. solche, die außerhalb der begutachteten Kartierkulisse liegen oder zwischenzeitlich neu entstanden sind. Bei Erfüllung der Kriterien, greift der Schutzstatus auch unabhängig davon, ob eine Darstellung im Biotopportal erfolgt oder nicht.
- Die Darstellung der kartierten Biotope ist maßstabsbedingt abstrahiert. Der gesetzliche Biotopschutz gilt unabhängig von der kartografischen Darstellung, entsprechend der realen Ausdehnung der Wertbiotope im Gelände.