Abwassermengen |
Jahresabwassermenge
davon
- Jahresschmutzwassermenge
- Jahresfremdwassermenge
- Jahresniederschlagswassermenge
|
Die Jahresabwassermenge
ist die Abwassermenge, die im Berichtsjahr in der Kläranlage behandelt und in ein
Gewässer eingeleitet wurde.
Die Jahresabwassermenge wird in erster Linie für die Berechnung der Wirkungsgrade
der Kläranlagen benötigt. Über die Wirkungsgrade ist von Seiten des Landes regelmäßig
im Rahmen der Berichtspflichten zur „EG Richtlinie Kommunales Abwasser” Auskunft zu geben.
Die Verwendung von erlaubten Jahresschmutz- bzw. Jahresabwassermengen ist
für o. g. Zwecke ungeeignet und sollte auf jeden Fall unterbleiben.
Die jeweiligen Mengen sind in Abhängigkeit von vorhandenen bzw. nicht
vorhandenen Mengenmesseinrichtungen anzugeben.
Wird eine Mengenmesseinrichtung auf der Anlage betrieben,
ist es ausreichend, die gemessene Jahresabwassermenge anzugeben.
Zur Klarstellung ist dann das Kästchen „gemessen” zu markieren.
Angaben zur Jahresschmutzwasser-, Jahresfremdwasser- und Jahresregenwassermenge sind
freiwillig. Wie diese ermittelt werden können, wird unten beschreiben.
Bei einer Kläranlage ohne Mengenmesseinrichtung ist in Abhängigkeit vom
im Einzugsgebiet der Kläranlage betriebenen Entwässerungssystem eine Jahresabwassermenge
anzugeben, die sich bei Anlagen mit einem
- Trennsystem
aus dem im Einzugsgebiet verbrauchten Frischwasser und einer seriös geschätzten
Fremdwassermenge und bei Anlagen mit einem
- Mischsystem
aus dem im Einzugsgebiet verbrauchten Frischwasser und einer seriös geschätzten
Fremdwassermenge sowie einer gesondert ermittelten Jahresregenwassermenge addiert.
Neben den Mengen ist die im Einzugsgebiet der Kläranlage in Betrieb befindliche
Kanalart anzugeben.
Die „Dropdown-Liste” bietet die beiden Arten (Misch- und Trennsystem) zur Auswahl an.
Sollten beide Kanalarten im Einzugsgebiet der Kläranlage zur Anwendung kommen,
ist unabhängig von der Größe des im Mischsystem entwässerten Gebietes,
als Kanalart immer das Mischsystem anzugeben.
Dann ist bei Kläranlagen ohne Mengenmesseinrichtung auch immer eine
Jahresregenwassermenge anzugeben.
Hinweise zu den einzelnen Abwasserarten und zu deren Mengenermittlung:
Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften
veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser
(Definition gem. § 54(1) Wasserhaushaltsgesetz).
Bei Kläranlagen mit einer Mengenmesseinrichtung wird für die Ermittlung der
Jahresschmutzwassermenge (JSM) zunächst eine mittlere Tageswassermenge aller
Trockenwettertage gebildet. Dazu werden die Messungen aller Trockenwettertage
addiert und die so gebildete Summe durch die Anzahl der Trockenwettertage geteilt.
Die so gebildete mittlere Tagestrockenwettermenge multipliziert mit 365 ergibt die
Jahresschmutzwassermenge. Trockenwetterbedingungen liegen vor, wenn die tägliche
Niederschlagsmenge 1,0 mm unterschreitet und die Messungen nicht durch Nachlauf
von vorausgegangenen Regenereignissen, Schneeschmelze oder anderen Ereignissen
beeinflusst werden.
Bei Kläranlagen ohne Mengenmesseinrichtung kann als Jahresschmutzwassermenge die im
Einzugsgebiet der Kläranlage vom Wasserversorger abgegebene Frischwassermenge angegeben werden.
Sollten daneben größere Abwassermengen aus hauseigenen Brunnen resultieren, sind diese zu den
Mengen der zentralen Wasserversorgung hinzuzurechnen.
Als Jahresschmutzwassermenge kann bei diesen Anlagen auch die erlaubte Jahresschmutzwassermenge angegeben werden,
die die Untere Wasserbehörde (UWB) gem. § 5 des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz
mindestens alle 5 Jahre auf ihre Gültigkeit hin überprüft.
Diese Menge ist um die von der UWB geschätzte Fremdwassermenge zu reduzieren (z. B. 25% im Kreis Plön).
Fremdwasser
ist das in die Kanalisation eindringende Grundwasser (Undichtigkeiten),
unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser (z. B. Dränwasser) sowie einem
Schmutzwasserkanal zufließendes Oberflächenwasser (z. B. über Schachtabdeckungen)
(Definition nach DIN 4045).
Die Jahresfremdwassermenge kann bei
Anlagen im Trennsystem mit Mengenmesseinrichtung
näherungsweise aus der Differenz der gemessenen Jahresabwassermenge und der im Einzugsgebiet
der Kläranlage abgegebenen Jahresfrischwassermenge bzw. der berechneten
Jahresschmutzwassermenge ermittelt werden. Bei reinen Sonderentwässerungsverfahren
(Druckentwässerung/Vakuumkanalisation) entfällt der Fremdwasseranteil.
Bei Kläranlagen im Mischsystem und Mengenmesseinrichtung sollte die
Angabe der Jahresfremdwassermenge nur nach Durchführung von Untersuchungen zum
Fremdwasseranfall erfolgen. Sie kann nur eine Schätzung sein.
Bei Kläranlagen ohne Mengenmesseinrichtung ist die Jahresfremdwassermenge
seriös zu schätzen (siehe auch den letzten Absatz zum Thema „Schmutzwasser”).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie, je nach Dichtheitsgrad der
Kanalisation, ein Vielfaches der Jahresschmutzwassermenge betragen kann.
Bei der Schätzung empfiehlt es sich, die vorliegenden Ergebnisse der Kanal-Zustandserfassung
nach SüVO zu berücksichtigen.
Regenwasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von
bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.
Die Jahresregenwassermenge (JRM) berechnet sich bei
Kläranlagen mit Mengenmesseinrichtung aus der Differenz der gemessenen
Jahresabwassermenge (JAM) und der Summe von Jahresschmutz- (JSM) und
Jahresfremdwassermenge (JFM).
JRM = JAM - (JSM + JFM)
Bei Kläranlagen ohne Mengenmesseinrichtung kann die Jahresregenwassermenge annähernd auf
Basis der im Einzugsgebiet der Kläranlage vorhandenen, an die Mischwasserkanalisation angeschlossenen
Fläche und einem pauschalen Abflussbeiwert ermittelt werden. Die jährliche Niederschlagshöhe
kann pauschal mit 600 mm angenommen werden. Die Größe der an die Mischkanalisation angeschlossenen
Fläche kann dem (genehmigten) Kanalisationsentwurf entnommen werden. Sollten für das „Mischgebiet”
keine genaueren Daten zu den Abflussbeiwerten vorliegen, kann dieser pauschal mit 0,35 angenommen werden.
Die Jahresregenmenge berechnet sich dann beispielhaft wie folgt:
Beispiel:
Einzugsgebiet der Mischkanalisation 5 ha; Abflussbeiwert 0,35; Jahresniederschlagshöhe 600 mm,
JRM = 5 x 10.000 m² x 0,35 x 0,6 m = 10.500 m³
Eventuell in der Einleitungserlaubnis enthaltene Jahresregenwassermengen sind im Betriebsbericht
nicht zu verwenden. Sie stellen eine theoretische Menge dar, die von der tatsächlich eingeleiteten
Menge erheblich abweichen kann.
HINWEIS:
Bei Nutzung der „Web-Anwendung” wird bei Eingabe der Mengen vom Programm intern geprüft,
ob die Summe der Abwasserarten die Jahresabwassermenge ergibt.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird das Eingabefeld „rot” markiert.
Die Zahlen sind dann zu korrigieren.
|
Konzentrationen im Zulauf, arithmetisches Mittel [mg/l] |
Für die anzugebenden Parameter ist aus den SüVO-Messergebnissen das
jeweilige arithmetische Mittel zu bilden und die dazugehörige Anzahl
der Messergebnisse einzutragen. Die Anzahl der Messergebnisse gibt
Auskunft über die Qualität des gebildeten Mittels.
Sind nach SüVO keine Messungen erforderlich, bleiben die Eingabefelder leer.
Hinweis:
Nach Ziffer 2 der Tabelle zur Anlage 1 der SüVO sind die vorgeschriebenen Messungen im
Zulauf der Belebung/Speicherbecken durchzuführen. Der Einfluss von eventuell vorhandenen
Vorreinigungseinrichtungen wie Rechen, Sandfang, Vorklärbecken usw. würde nicht mit erfasst
werden. Bei diesen Anlagen würde eine zu geringe Zulauffracht ermittelt werden und der
Wirkungsgrad der Anlage zu klein ausfallen. Sollte auf der Kläranlage tatsächlich im
Zulauf der Belebung/Speicherbecken gemessen werden und wird das Abwasser mittels der o. a.
beschriebenen Einrichtungen vorbehandelt, sollte in der Karteikarte „Bemerkungen” zum
Ort der Messungen ein entsprechender Hinweis geben werden. Dort ist dann auch die Art der
Vorbehandlungseinrichtung anzugeben. Für Vorklärbecken sind nach Möglichkeit mittlere
Aufenthaltszeiten anzugeben.
Messergebnisse, die ohne entsprechende Einflüsse sind - also praktisch die Zulaufverschmutzung
widerspiegeln - werden ohne entsprechende Hinweise im Bemerkungsfeld abgelegt.
|
Konzentrationen im Zulauf, Maximalwert [mg/l] |
Maximalwerte geben Hinweise auf z. B. eventuell unzulässige Einleitungen im
Einzugsgebiet der Kläranlage.
Im unterhalb der Tabelle stehenden Eingabefeld „Probenahmeverfahren” ist durch Auswahl
aus der Dropdown-Liste anzugeben, welches Probenahmeverfahren angewendet wurde.
Sollte dies variieren, ist das Verfahren auszuwählen, welches am häufigsten angewendet wurde.
|
Überwachungswerte im Ablauf [mg/l] |
Gemäß Einleitungserlaubnis.
Ein Vergleich der Überwachungswerte mit den tatsächlich erzielten Konzentrationen gibt
Auskunft über die Einhaltung der in der Einleitungserlaubnis aufgeführten Anforderungen.
|
Konzentrationen im Ablauf, arithmetisches Mittel [mg/l] |
Wie Konzentrationen im Zulauf (1. Absatz).
Bei den Anlagen, bei denen im Ablauf Messgrößen „kontinuierlich”
zu bestimmen sind (4b und 5), sind 365 Tagesmesswerte für die Mittelwertbildung heranzuziehen.
|
Konzentrationen im Ablauf, Maximalwert [mg/l] |
Geben Hinweise auf die Einhaltung der an den Ablauf der Anlage gestellten Anforderungen.
Hinsichtlich des angewandten Probenahmeverfahrens siehe
„Konzentrationen im Zulauf, Maximalwert”
|
Jahresfrachten im Ablauf (Mg/a) |
Jahresfrachten werden über die Schaltfläche "Jahresfrachten automatisch füllen / aktualisieren"
automatisch berechnet. Die Jahresfrachten werden dabei über eine hinterlegte
Programmfunktionalität aus der Jahresabwassermenge und der gemessenen mittleren
Ablaufkonzentration gebildet. Liegen genauere Jahresfrachten aufgrund einer
größeren Messhäufigkeit vor, können diese auch direkt in die entsprechenden Zellen
eingetragen werden.
Mg = Megagramm oder t
|
Prüfung Durchflussmesseinrichtung |
Durch die Benennung des Durchführenden und die Angabe des Durchführungsdatums wird die
Prüfung der Durchflussmesseinrichtung dokumentiert.
Die Angaben zur Prüfung der Messeinrichtung sind gemäß der novellierten SüVO von 2012
freiwillig.
Betriebsbeeinträchtigungen können auf der „Karteikarte Bemerkungen” dokumentiert werden.
Durch das Setzen eines „Häkchens” im vorgesehenen Feld wird dokumentiert,
dass der Betriebsverantwortliche und der Gewässerschutzbeauftragte geprüft haben,
dass das Betriebstagebuch ordnungsgemäß und vollständig geführt worden ist.
Die Ziffern (Nr. 11) und (Nr. 12) verweisen auf Ziffer 3, Anlage 1, §1 Abs. 1 der SüVO.
|