Bericht des Landesamtes für Natur und Umwelt B 50.
Jahr der Untersuchung: 1998
8.1 Wasserstände
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8.2 Physikalisch-chemische Daten
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Erläuterungen zu Einheiten, Parametern und Messmethoden
8.3 Phosphor- und Stickstoffeinträge
Phosphor
Stickstoff
8.4 Bewertung und Empfehlungen
Bewertung
Der Winderatter See hat aufgrund seines relativ großen Einzugsgebietes und seiner geringen Tiefe Voraussetzungen für einen nährstoffreichen Zustand und neigt zur Verlandung.
Der See zeigte typische Merkmale eines hypertrophen, überdüngten Sees: Sehr hohe Chlorophyllkonzentrationen und ein hoher Gehalt an organischem Kohlenstoff zeigten die starke Belastung des Sees an, die durch das Auftreten von Blaualgen der Gattungen Microcystis und Anabaena sichtbar wurde. Diese koloniebildenden Algen sind für die vorhandenen Zooplankter wegen ihrer Grösse nicht fressbar. Die derzeitige Phosphor-Belastung des Sees ist mit 4 g/a·m2 Seefläche 9 mal so hoch, wie die durchschnittliche Belastung eines schleswig-holsteinischen Sees. Jedoch wurde der hohe Stoffeintrag im Untersuchungsjahr durch den schnellen Wasseraustausch zum Teil kompensiert. So traten Sauerstoffdefizite nicht auf. Im Sommer, zur Zeit des geringsten Wasseraustausches, machten sich seeinterne Stoffumsetzungen wie Denitrifikation und auch Phosphorrücklösung deutlich bemerkbar.
Die im Südwesten anschliessenden Flächen unterschiedlicher Sukzessionsstadien sowie kleinflächig entwickelter Kalkmoorvegetation sind von hoher floristischer und vegetationskundlicher Bedeutung. Der Röhrichtgürtel ist weitgehend ungestört. Die vom Röhricht teilweise eingenommenen breiten terrestrischen Verlandungsbereiche sind mit Grauweiden (-gebüschen) durchsetzt. Als gefährdete Art tritt Strauss-Gilbweiderich Lysimachia thyrsiflora auf. Eine Schwimmblattzone ist nicht vorhanden. Auch bietet der Winderatter See aufgrund seiner hohen Trophie, die eine stete Trübung des Wassers und geringe Sichttiefen zur Folge hat, Unterwasserpflanzen keinen Lebensraum.
Nach LAWA ist der potentiell natürliche Zustand des Winderatter Sees - hier wird aufgrund der fehlenden Schichtung der Referenzzustand nach der Morphometrie berücksichtigt - polytroph (p1). Mit dem Bewertungsansatz ergibt sich aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Istzustand von hypertroph. Aus dem Unterschied zwischen potentiell natürlichem und dem Istzustand errechnet sich die Bewertungsstufe 7, daß heisst, es ist zu prüfen, ob Sanierungs Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Beim Winderatter See ist es sinnvoll, nur das schnelle Fortschreiten der Verlandungsprozesse einzuschränken.
Empfehlungen
Im Einzugsgebiet des Winderatter Sees wird durch Verbesserung der Abwasserbeseitigung zukünftig (Ende 2002) eine Entlastung von 69 kg/a Phosphor und 120 kg/a Stickstoff erfolgen.
Trotz dieser Verbesserungen sollte die Nährstoffbelastung weiter minimiert werden, um eine Verlandung des Sees weitgehend aufzuhalten. Aus ökologischer Sicht wäre eine Entwicklung zum Feuchtgebiet nicht negativ zu beurteilen, widerspricht jedoch möglicherweise anderen Planungen oder Vorstellungen. Einen polytrophen Zustand anzustreben bedeutet, die Phosphor-Belastung bezogen auf die Seefläche müsste künftig bei 2 g/a·m2 liegen und der Gesamtphosphor-Eintrag somit auf 644 kg/a reduziert werden. Dieses ehrgeizige Ziel, gut 300 kg Phosphor jährlich (32 %) fernzuhalten, scheint nicht erreichbar. Eine geringere Reduzierung der Nährstoffeinträge könnte den See jedoch zumindest entlasten und eine schnelle Verlandung hinauszögern.
Entsprechend dem hohen Anteil der Landwirtschaft an der Belastung des Sees sind zur Entlastung des Winderatter Sees in erster Linie Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen. 70 % des Einzugsgebietes werden ackerbaulich genutzt. Zum Schutz des Sees sollte geprüft werden, ob äcker in der Nähe der Kielstau, inbesondere auf sehr hängigen Flächen, extensiviert, z.B. in Grünland umgewandelt werden können. Förderlich wäre auch ein Pufferstreifen entlang der nicht bewaldeten Strecken der Kielstau.
Bei einem zukünftigen Besatz mit Aal sollte eine Menge von insgesamt 2,5 kg Farmaal (100g/ha) jährlich nicht überschritten werden. Ausserdem dürfen die eingesetzten Fische nach der künftigen Binnenfischereiordnung nicht größer sein als das Mindestmaß.