Anforderungen an die Mechanisch-Biologischen AnlagenIn Schleswig-Holstein werden im Jahr 2000 jährlich etwa 1,7 Millionen Megagramm an Siedlungsabfällen anfallen. Unter dem Begriff Siedlungsabfall werden Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben zusammengefaßt. Für diese Abfälle muß eine Struktur aufgebaut werden, um damit jährlich etwa 740.000 Megagramm Abfälle verwerten zu können. Die übrigen 960.000 Megagramm nicht verwertete Abfälle werden Abfälle zur Beseitigung oder auch Restabfall genannt. Für den Umgang mit diesen Restabfällen ist eine von der Bundesregierung erlassene Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1994 bedeutsam. Sie wird Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) genannt. Sie enthält Anforderungen, die gewährleisten sollen, daß von abzulagernden Abfällen keine nennenswerten Reaktionen mehr zu erwarten sind. Um diese Zielsetzung zu erreichen, bedarf es der Behandlung von Restabfällen. Hierbei geht es vor allem um eine weitgehende Verminderung des Organikgehaltes bis unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte. Der in der TASi genannte Glühverlust von weniger als fünf Prozent der Masse kann zur Zeit nur mit thermischen Behandlungsverfahren erreicht werden. Von diesem Wert kann bei geeigneten Alternativ-Verfahren im Ausnahmefall abgewichen werden.
Aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein ist das Ziel der TASI im Hinblick auf eine reaktionsarme Ablagerung auch durch mechanisch-biologische Verfahren erreichbar. Das Emissions-potential der abzulagernden Abfälle kann durch mechanisch- biologische Behandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden.
Daher unterstützt das Land Schleswig-Holstein die mechanisch-biologische Behandlung und führt in der Abfallwirtschaftsplanung für das Jahr 2000 rund 20 Prozent der eingangs genannten Restabfallmenge diesem Behandlungs- verfahren zu.
Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen stellen ökologisch und ökonomisch interessante, regional angepaßte und vor allem auch für leere öffentliche Kassen finanzierbare Alternativen zur thermischen Behandlung dar.
Um eine in allen Phasen kontrollierte Verfahrensführung zu gewährleisten, sind die Mechanisch-Biologischen Anlagen zumindest teilweise einzuhausen. Die mechanische Stufe und Vorrotte muß unter "Dach und Fach" stattfinden, die Nachrotte kann unter freiem Himmel erfolgen. Weitergehende Anforderungen, zum Beispiel eine komplette Einhausung, hängen insbesondere von der Empfindlichkeit der gewählten Standorte ab. Das heißt, daß eine derartige Maßnahme dann zu treffen ist, wenn beispielsweise nicht hinnehmbare Lärm-, Geruchs- und Keimemissionen zu erwarten sind.
Das LANU hat 1997 ein Grobkonzept hinsichtlich der Verfahrenstechnik an die zu errichtenden Anlagen und für die Ablagerung der behandelten Abfälle auf Deponien entwickelt.
Die Kontrolle im Eingangsbereich der Anlage mit anschließender mechanischer Restabfallbehandlung hat die Aufgaben
- die angelieferten Abfälle zu erfassen,
- nicht geeignete Abfälle zurückzuweisen (beispielsweise Autobatterien),
- die schadstoffarmen heizwertreichen Anteile zur energetischen Verwertung,
- die schadstoffarmen stofflich verwertbaren Anteile (beispielsweise Metalle und Steine) zur stofflichen Verwertung,
- die schadstoffarme nicht verwertbare Inertfraktion zur Deponierung
- die schadstoffreiche stofflich nicht verwertbare Fraktion (Schad- und Störstoffe) zur thermische Behandlung auszuschleusen,
- die Abfälle in den Verfahrensstufen Siebung, Sortierung, Zerkleinerung, Homogenisierung aufzubereiten und
- die biologisch zu behandelnde Fraktion den weiteren Verfahrensschritten zuzuweisen.
Welche Eigenschaften hat der Abfall nach der Behandlung?Die nach der mechanischen Behandlung sortierten schadstoff-
armen, heizwertreichen Abfälle sollen zur energetischen Verwertung speziellen Feuerungsanlagen zugeführt werden. Hierfür ist eine Anlagenstruktur in vertretbarer Entfernung zum Anfallort mit Anbindung an industrielle oder kommunale Wärmeabnehmer zu entwickeln.
Nach Homogenisierung und Einstellung eines optimalen Wassergehaltes werden abbaubare organische Bestandteile in der biologischen Behandlung reduziert. Um die Ablagerungsfähigkeit des erzeugten Deponiegutes zu optimieren, ist die Verfahrens-technik möglichst variabel zu gestalten. Die Zeitdauer der Rotte sowie die Gestaltung einer Nachrotte sind anlagenspezifisch und auch von den deponiespezifischen Anforderungen abhängig.
Um weitere Kenntnisse über die zu deponierenden Abfälle zu gewinnen, sollen vierteljährlich in folgendem Umfang Kontrollen durchgeführt werden:
- Untersuchung einer Mischprobe auf alle relevanten Zuordnungskriterien des Anhanges B der TASI
- Wassergehalt
- Atmungsaktivität
- BSB und CSB
- Gärtest
- Toxizitätstests.
Was ist bei der Ablagerung von behandelten Abfällen ausDie Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen der Bewertung, ob das Ziel erreicht wurde, reaktionsarme und damit ablagerungsfähige Abfälle hergestellt zu haben.
Das LANU ist ZulassungsbehördeZiel der TASI ist die umweltverträgliche, insbesondere emissions- und setzungsarme Ablagerung der Restabfälle. Für das Ablagerungsverhalten der Abfälle aus Mechanisch-Biologischen Anlagen gibt es noch wenig Erfahrungen. Durch Untersuchungen soll nachgewiesen werden, daß die TASI-Ziele erreicht werden.
Folgende Untersuchungen werden während der Einbauphase empfohlen:
täglichmonatlich
- Einbaumenge in Megagramm
- Erfassung der meteorologischen Daten
- insbesondere Niederschlagsmenge
- Sickerwasser- und Gasmenge
jährlich oder nach Verfüllung:
- Sickerwasserzusammensetzung
- Gaszusammensetzung
- Temperaturmessung
- Bestimmung der Einbaudichte durch Aufmaß
- Bestimmung des Setzungsverhaltens des Versuchsfeldes
- Untersuchung einer Mischprobe
- Wirkungskontrolle der Entgasung
- Nachweis der Standsicherheit
Eine Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage wird im Anhang der vierten Verordnung zum Bundesimmissions-
schutzgesetz unter Nummer 8.11, Spalte 2 eingeordnet. Dies bedeutet, daß ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein ist Zulassungsbehörde für Mechanisch-Biologischen Anlagen. Das Genehmigungsverfahren ist nach drei Monaten (ab Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen) zum Abschluß zu bringen.
Die erforderlichen Anlagen zur mechanischen und biologischen Aufbereitung der Restabfälle müssen noch errichtet werden.