Die Zerstörung von Lebensräumen und die Belastung unserer Umwelt durch vom Menschen eingebrachte Stoffe und Gifte sind die entscheidenden Ursachen für den Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten. Daneben sind viele Arten, und hier vor allem exotische, wie zum Beispiel Nashörner, Elefanten und Orchideen, durch den Handel gefährdet. Zahlreiche Arten werden bis an den Rand der Ausrottung ausgebeutet, weil sie als Schau- und Sammelobjekte, als Schmuckstücke oder für fragwürdige Arzneimittel mißbraucht werden.
![]()
(Zum Vergrössern bitte die Grafik anklicken)
Zum Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt aber auch weltweit bedrohter Arten sind nationale und internationale Gesetze und Verordnungen erlassen worden. Diese umfassen die Inbesitznahme, die Haltung, die Zucht und den Handel mit geschützten Arten. Das LANU ist für Schleswig-Holstein im Bereich des Artenschutzrechts die zentrale Genehmigungsbehörde. Gemeinsam mit den Unteren Naturschutzbehörden, der Polizei und dem Zoll werden zahlreiche Kontrollen durchgeführt und Strafverfahren gutachterlich begleitet. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Öffentlichkeit über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und für die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen zu werben.
1990 wurden in Deutschland in knapp 12 Millionen Haushalten rund 22 Millionen Tiere gehalten. In jedem zweiten Haushalt befindet sich ein Haustier. Längst gibt sich aber die Bürgerin und der Bürger nicht nur mit den klassischen Haustieren, wie zum Beispiel Hund oder Katze, zufrieden. In vielen Wohnstuben finden sich nun auch Vogelspinnen, Grüne Leguane, Riesenschlangen und farbenprächtige Papageien wie Aras und Amazonen. Dies sind wildlebende Arten, die immer noch in großen Mengen in ihren Heimatländern gefangen und dann in die Bundesrepublik gebracht werden. Jährlich werden allein über eine Million Vögel in die europäische Gemeinschaft importiert.
Aber nicht nur lebende Tiere werden bei uns zum Verkauf angeboten. Urlaubsmitbringsel aus Muscheln oder Korallen, Schmuckgegenstände aus Elfenbein, Adlerfedern oder Pelzmäntel aus den Fellen geschützter Arten sind in Geschäften zu finden oder werden in Fachzeitschriften angeboten. Alle diese Artikel dürfen heutzutage nur noch mit besonderen Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen verkauft werden.
Leider zeigt sich immer wieder, daß versucht wird, diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, und oftmals die entsprechenden Genehmigungen beziehungsweise Bescheinigungen nicht bei den Verkäuferinnen und Verkäufern vorliegen. So wurde 1996 ein Verfahren gegen einen Pelzhändler in Schleswig-Holstein rechtskräftig abgeschlossen, in dem der Beschuldigte neben seinem Freiheitsentzug 120.000 DM zahlen mußte und seine drei Geschäftsführer jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 DM verurteilt wurden. Die Angeklagten hatten in großem Umfang Ozelotmäntel, Leopardmäntel und andere Bekleidungen aus Fellen geschützer Tiere zum Verkauf angeboten, ohne die erforderlichen Bescheinigungen zu besitzen.
![]()
(Zum Vergrössern bitte die Grafik anklicken)
Insgesamt wurden im Jahr 1996 in Schleswig-Holstein Buß- beziehungsweise Strafgelder für Artenschutzvergehen in Höhe von 161.000 DM verhängt.
Auch lebende Tiere mußten durch das LANU oder durch die Unteren Naturschutzbehörden eingezogen werden. So wurden 1996 acht Papageien, ein Steinadler, dreiundsiebzig heimische Singvögel, zwei Große Brachvögel, zwei Austernfischer, drei Teichhühner, drei Kraniche, zwei Kronenkraniche, zehn Schildkröten und über zweihundert Muscheln sowie Korallen beschlagnahmt .
Seit einigen Jahren wird auch aufgrund des besseren gesetzlichen Schutzes versucht, den Handel mit lebenden Tieren aus Nachzuchten zu versorgen. Der Nachweis, daß die Tiere tatsächlich aus Nachzuchten stammen, wird in Form von Bescheinigungen nach der "Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora" (CITES) oder Vermarktungsgenehmigungen durch das LANU bestätigt. Für diese Arbeit ist eine Artenkenntnis von der Landschildkröte bis hin zum Bengaltiger erforderlich. Zur Kennzeichnung der Nachzuchten werden inzwischen modernste technische Entwicklungen eingesetzt. So ist es möglich, mit Hilfe von Mikrochips Tiere eindeutig zu kennzeichnen, um sie so den ausgestellten Bescheinigungen zuordnen zu können. Bei Zweifelsfällen kann mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks überprüft werden, ob diese Nachzucht tatsächlich von den angegebenen Elterntieren stammt. Trotz aller Unkenrufe: 99 Prozent aller Besitzerinnen und Besitzer von besonders geschützten Tierarten halten sich durchaus an die Gesetze und befürworten sie auch. Leider gibt es aber immer wieder Geschäftemacher, deren Interesse sich nicht so sehr am Wohlergehen der Tiere orientiert, sondern allein daran, möglichst viel Geld mit seltenen Arten zu verdienen. Die Arbeit des LANU, das Zusammenwirken mit Tierhalterverbänden und die verstärkten Kontrollen haben dazu geführt, daß der Handel mit bedrohten Arten in Schleswig-Holstein nachgelassen hat und der Artenschutzes besser akzeptiert wird.
Die Genehmigung von Haltungen wildlebender Arten in Tiergehegen ist nach § 27 des Landesnaturschutzgesetzes eine wichtige Aufgabe des LANU. Dabei spielen tierschutzrechtliche Fragen eine wesentliche Rolle. Da mittlerweile mehr über das Leben dieser Tiere bekannt ist, wurden die Anforderungen an eine tier- und artgerechte Haltung verschärft. So sind die Ansprüche an die Gehege bezüglich der Größe, Ausstattung und Besatzdichte wesentlich gestiegen. Das LANU sorgt durch Kontrollen dafür, daß den gefangenen Tieren möglichst optimale Bedingungen geboten werden. Zur Zeit gibt es in Schleswig-Holstein etwa 240 genehmigte Tiergehege, und es werden jährlich 20 bis 30 Neuanträge gestellt. Wildgehege, Tierparks und zoologische Einrichtungen werden durch das LANU überwacht und genehmigt. An dieser Aufgabe zeigt die Öffentlichkeit reges Interesse. Dies spiegelt sich in zahlreichen Anfragen der Presse, des Fernsehens oder des Rundfunks wider. Deshalb wurde 1996 im LANU eine Ausstellung zum Thema "Handel mit wildlebenden Arten" gezeigt. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit ist ein Bewußtseinswandel bei vielen Menschen festzustellen. Durch den Kaufverzicht auf Pelze oder Elfenbein sind große Teile der Märkte zusammengebrochen. Der Rückgang der Nachfrage bewirkte einen wesentlich besseren Schutz von bedrohten Arten Afrikas und Südamerikas. Sollte sich diese Tendenz fortsetzen, wäre dies ein Erfolg für die Erhaltung sowohl heimischer als auch exotischer Tier- und Pflanzenarten.